Vorteile und Anreize
Lokale Ebene
Unterstützung beim Aufbau von Geschäftsaktivitäten auch nach Unternehmensgründung (After Care)
– Während der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, stehen dem Investor für alle erforderlichen Informationen und Unterstützung bei der Überwindung möglicher Probleme, die Mitarbeiter des Ministeriums für LER und europäische Integration und des Wirtschaftsministeriums unter der Leitung des Bürgermeisters und andere lokale Regierungsbeamter nach Bedarf zur Verfügung.
Hilfe bei der Suche nach einem Standort
-alle Informationen zu derzeit verfügbaren Standorten, die für eine Investition geeignet sind, werden dem Investor vorgelegt, wonach der Investor im Bedarfsfall eine Tour durch diese Standorte unternimmt.
Freies Land in der Industriezone
– Die Gemeinde Teslić bietet potenziellen Investoren unter anderem freies Land. Freies Land in der Industriezone kann erhalten werden, indem bestimmte im Regelwerk festgelegte Bedingungen für die Bedingungen und die Art der Zuteilung von Immobilien im Besitz der Gemeinde unter dem Marktpreis oder kostenlos zugeordnet wird.
Flexibler Aufteilungsplan im Industriegebiet und anpassbar an die Wünsche der Investoren
– Falls der Investor seine Geschäftstätigkeit im Industriegebiet aufnimmt und gleichzeitig den Bedarf an mehr Platz in naher Zukunft zum Ausdruck bringt, kann die lokale Regierung den gewünschten Platz auf Wunsch des Investors innerhalb der vereinbarten Frist reservieren.
Unterstützung durch verschiedene nationale und internationale Projekte
– Das Ministerium für lokale Wirtschaftsentwicklung und das Ministerium für Wirtschaft arbeiten ständig an Projekten zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in der Gemeinde Teslić. Alle bestehenden Investoren sind immer zur Teilnahme an Projekten eingeladen und werden ständig über aktuelle Projekte informiert.
Aufgeschobene Zahlung von Miete und Beiträgen für den Bau von Gebäuden zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
– Zahlungsverpflichtung ab Erhalt der Nutzungserlaubnis für den Beginn der Arbeiten auch für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.
Technische Akademie für Holz und Metall (Wood and Metal Technical Academy)
– Für den Fall, dass der Arbeitgeber eine Ausbildung, zusätzliche Ausbildung oder Umschulung von Arbeitnehmern benötigt, gibt es in Teslić ein Zentrum für die Ausbildung und Umschulung von Arbeitnehmern. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link http://msntesla.info/index.php/wmta .
Mindestgebühren und verfahren
– Mit dem Projekt „Guillotine of Regulations“ wurden alle Verwaltungsgebühren und fristen auf ein Minimum reduziert.
Landesebene
Liberalisierter Handel
– Aufgrund der Marktöffnung bedeutet die Gründung eines Unternehmens in der Republika Srpska die Möglichkeit des Zugangs zu einem extrem großen Markt ohne Zahlung von Zöllen (Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, CEFTA 2006, EFTA, Freihandels- und Präferenzhandelsabkommen, Handelsabkommen…).
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link http://www.investsrpska.net/index.aspx?PageID=403&menuID=368&langid=2
Anreizsteuerpolitik
– Die Steuerpolitik in der Republika Srpska gehört mit einem niedrigen Einkommensteuersatz, einer niedrigen Gewinnsteuer und einem kumulierten Beitragssatz zu den stimulierendsten in der Region. Sehr anregend ist auch der Mehrwertsteuersatz.
In der Republika Srpska gilt ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 10%.
Die Einkommensteuer in der Republika Srpska wird mit 10% berechnet. „Gewinnsteuergesetz“
In Bosnien und Herzegowina, und damit auch in RS, wird ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 17% angewendet.
Günstige Behandlung ausländischer Investoren
Das Gesetz über Auslandsinvestitionen in der Republika Srpska stellt sicher, dass ein ausländischer Investor die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische Investoren hat.
Ein ausländischer Investor kann das Eigentumsrecht an Immobilien gemäß den Bestimmungen über Immobilienrechte erwerben.
Ausländische Investitionen sind gemäß den Bestimmungen des Zollgesetzes in Bosnien und Herzegowina von der Zahlung von Zöllen und Zöllpflichten befreit.
Ein ausländischer Investor hat das Recht, ein Konto zu eröffnen, um im Gebiet der Republika Srpska, bei einer Geschäftsbank, in einer inländischen oder einer anderen freien konvertierbaren Währung zu investieren.
Ein ausländischer Investor hat das Recht, Arbeitnehmer aus dem Ausland ohne Einschränkungen zu beschäftigen, sofern durch besondere Vorschriften für die Arbeits und Beschäftigungsbereiche ausländischer Personen nichts anderes bestimmt ist, wenn es auf dem inländischen Arbeitsmarkt keine solchen Arbeitnehmer gibt.
Dem ausländischen Investor wird garantiert, dass seine Investitionen nicht enteignet werden oder Maßnahmen mit ähnlichen Konsequenzen unterliegen, außer in Ausnahmefällen, wenn dies im öffentlichen Interesse und in Übereinstimmung mit Gesetzen und anderen Vorschriften liegt.
Ein ausländischer Investor hat das Recht, Mittel, die sich aus seiner Investition in die Republika Srpska ergeben, uneingeschränkt in eine freie konvertierbare Währung zu überweisen, wobei alle Steuern und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen, die auf öffentlichen Einnahmen in der Republika Srpska beruhen, zuvor beglichen wurden.
Ausländische Investoren, die sich Sorgen über die Risiken von Transferbeschränkungen, Enteignung, Krieg, Unruhen und Verweigerung der Justiz machen, können sich gegen diese Risiken beim Treuhandfonds für Investitionsgarantie der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina versichern, der von der MIGA-Agentur (Mitglied der Weltbankgruppe – Multilaterale Investitionen Garantieagentur) verwaltet wird.
* Der Text listet nur einige der Vorteile auf Landesebene auf. Weitere Informationen zu den Vorteilen von Investitionen auf dem Gebiet der Republika Srpska finden Sie im Dokument Anreize und wirtschaftliche Anreize auf RS-Ebene und auf der Website http://www.investsrpska.net/index.aspx?PageID=285&cls=true